Krankenkasse Haushaltshilfe: Wann Sie Anspruch haben und wie Sie sie beantragen

A caregiver offers tea to an elderly woman sitting on a couch in a cozy living room.Über 95 Prozent der Menschen über 65 in der Schweiz leben zu Hause, doch viele benötigen Unterstützung im Alltag. Tatsächlich beziehen 8,3 Prozent der älteren Menschen Betreuungsleistungen. Die gute Nachricht: Die Krankenkasse Haushaltshilfe kann in vielen Situationen finanzielle Entlastung bieten.

Ob krankenkasse haushaltshilfe bei krankheit, nach einer Operation oder für Senioren – viele wissen nicht, wann die krankenkasse haushaltshilfe zahlt und wie man sie richtig beantragt. Darüber hinaus übernimmt die Grundversicherung feste Beiträge, wobei Versicherte maximal 15,35 Franken pro Tag selbst zahlen müssen.

Wir zeigen Ihnen, wann zahlt krankenkasse haushaltshilfe, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die krankenkasse haushaltshilfe beantragen können.

Was ist eine Haushaltshilfe und wann zahlt die Krankenkasse

Definition und Leistungsumfang der Haushaltshilfe

Haushaltshilfe bezeichnet nicht-medizinische Unterstützung im Alltag. Dabei geht es um Tätigkeiten, die den Haushalt und die Grundorganisation des täglichen Lebens betreffen. Die Hilfe umfasst Kochen, Waschen, Reinigung der Wohnung und ähnliche Aufgaben. Einkaufen, Essenszubereitung, Kleiderpflege wie Bügeln sowie Kinderbetreuung gehören ebenfalls dazu.

Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Hauswirtschaftliche Leistungen werden nur erbracht, soweit Sie selbst oder Ihr soziales Umfeld sie nicht erbringen können. Gartenarbeiten, Umzugskosten und administrative Tätigkeiten fallen hingegen nicht unter die Haushaltshilfe.

Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Pflege

Betreuung und Haushaltshilfe unterscheiden sich grundlegend von Pflegeleistungen. Unter Betreuung versteht man alle nicht-pflegerischen Leistungen, die eine soziale oder unterstützende Aufgabe erfüllen. Im Gegensatz dazu umfasst Pflege medizinische Tätigkeiten wie Grundpflege, Mund- und Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder Kompressionsstrümpfe anlegen.

Krankenkassen übernehmen die Grundpflege bei Personen, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können. Diese Leistungen müssen durch qualifiziertes Pflegepersonal vorgenommen werden. Betreuungspersonen dürfen solche Tätigkeiten nicht ausführen, wenn ihre Arbeitgeberin keine Spitex-Bewilligung besitzt.

Situationen, in denen die Krankenkasse zahlt

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen. Eine Haushaltshilfe wird von der Grundversicherung nicht übernommen, auch wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Pflege zuhause wird allerdings übernommen, wenn die Leistungen von Pflegefachpersonen oder einer anerkannten Spitex-Organisation erbracht werden.

Zusatzversicherungen beteiligen sich vielfach an den Kosten für eine krankenkasse haushaltshilfe. Die Ambulant-Versicherung myFlex Balance oder Premium übernimmt anteilig Kosten für Pflege und Hilfe zu Hause, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.

Ergänzungsleistungen vergüten Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen, wenn die Notwendigkeit mit einem detaillierten ärztlichen Zeugnis ausgewiesen ist. Werden die Leistungen durch eine Privatperson erbracht, werden höchstens 25 Franken pro Stunde und 4800 Franken pro Jahr vergütet. Bei anerkannten Spitexorganisationen gelten andere Grenzen gemäss den entsprechenden Verordnungen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Haushaltshilfe

Bei Krankheit oder nach einer Operation

Eine schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung bildet die Grundlage für den Anspruch. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation benötigen Sie oft Schonung, während wichtige Aufgaben im Haushalt erledigt werden müssen. Eine ärztliche Verordnung bestätigt die medizinische Notwendigkeit und ist für die Kostenübernahme unabdingbar.

Die Unterstützung ermöglicht Ihnen, sich auf die Genesung zu konzentrieren. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass keine andere im Haushalt lebende Person die hauswirtschaftlichen Aufgaben vorübergehend übernehmen kann. Liegt ein Pflegegrad 2 oder höher vor, entfällt der Anspruch auf krankenkasse haushaltshilfe.

Für Senioren und ältere Menschen

Ältere Menschen in der Schweiz erhalten verschiedene Angebote, die sie im Alltag unterstützen und ihre Angehörigen entlasten. Organisationen wie Spitex oder Pro Senectute bieten Betreuung und Pflege zu Hause an. Die Wahl der passenden Betreuungsform zählt zu den schwierigsten Entscheidungen, wobei persönliche Wünsche, vertraute Gewohnheiten und finanzielle Faktoren eine entscheidende Rolle spielen.

Besteht eine anerkannte Pflegebedürftigkeit, übernimmt die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Professionelle Beratung hilft Ihnen dabei, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.

Haushaltshilfe während Schwangerschaft und nach Geburt

Bei erheblichen gesundheitlichen Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung können Sie krankenkasse haushaltshilfe beantragen. Insbesondere bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit mit ärztlicher Verordnung haben Sie Anspruch auf Beiträge durch Zusatzversicherungen:

  • DIVERSApremium/plus: CHF 50/Tag, maximal 30 Tage/Jahr
  • DIVERSAcare/DIVERSA: CHF 30/Tag, maximal 30 Tage/Jahr
  • Spitalversicherung PRIVAT: CHF 70/Tag, maximal 30 Tage/Jahr
  • Spitalversicherung HALBPRIVAT: CHF 50/Tag, maximal 30 Tage/Jahr

Die Haushaltshilfe muss von einer Organisation oder einer Privatperson durchgeführt werden, die auf Rechnung tätig ist. Während der Schwangerschaft ist Unterstützung auch möglich, wenn noch keine Kinder im Haushalt leben.

Wenn Kinder im Haushalt leben

Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen. Einige Krankenkassen zahlen auch bei Kindern zwischen dem 12. und 14. Geburtstag. Ohne Kinder im Haushalt beschränkt sich die Leistung auf bis zu vier Wochen.

Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob Ihr Kind krank ist. Entscheidend bleibt, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

So beantragen Sie Haushaltshilfe bei der Krankenkasse

Ärztliche Verordnung einholen

Der erste Schritt beginnt bei Ihrem behandelnden Arzt. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, die Ihre gesundheitliche Einschränkung bescheinigt und den Bedarf an krankenkasse haushaltshilfe bestätigt. Die Verordnung muss mehrere Angaben enthalten: warum Sie den Haushalt nicht selbst führen können, wie lange die Hilfe notwendig ist, welche Tätigkeiten betroffen sind, ob Kinder im Haushalt leben und ob eine Krankenhausbehandlung vorausging.

Diese Bescheinigung bildet den wichtigsten Teil des Antrags. Ohne sie lehnen Krankenkassen häufig ab. Besprechen Sie Ihre Situation ausführlich mit dem Arzt, damit alle relevanten Informationen dokumentiert werden.

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Stellen Sie den Antrag grundsätzlich vor der Inanspruchnahme der Haushaltshilfe. Den Antrag können Sie online im persönlichen Mitgliederbereich, per Post oder über die App der Krankenversicherung einreichen. Bei der Barmer erreichen Sie den Service unter der kostenfreien Nummer 0202 568 333 1010.

Notwendige Unterlagen und Formulare

Ihr Antrag muss persönliche Daten, Versicherungsnummer, Grund für die Beantragung, Umfang der benötigten Unterstützung, Anzahl und Alter der Kinder sowie den Zeitraum enthalten. Fügen Sie die ärztliche Verordnung oder Krankenhausunterlagen bei. Bei Verlängerungen reicht zunächst die ärztliche Bestätigung, weitere Verlängerungen benötigen einen vollständig ausgefüllten Antrag.

Fristen und Bearbeitungszeit

Bei akuter Krankheit liegt die Bewilligung innerhalb von ein bis drei Tagen vor. Nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt die Bewilligung in der Regel ohne Verzögerung. Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 15 Werktage, wobei die Krankenkasse schnellstmöglich prüft. Beantragen Sie Verlängerungen frühzeitig, am besten eine Woche vor Ende der aktuellen Genehmigung.

Kosten, Leistungen und finanzielle Aspekte

Was übernimmt die Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Haushaltshilfe. Selbst mit ärztlicher Verordnung bleibt die krankenkasse haushaltshilfe bei krankheit von der obligatorischen Krankenversicherung ausgeschlossen. Allerdings leistet die Grundversicherung feste Beiträge an Pflegeleistungen: 76,90 Franken pro Stunde für Abklärung und Beratung, 63 Franken für Behandlungspflege sowie 52,60 Franken für Grundpflege.

Eigenanteil und Selbstbehalt

Bei Pflegeleistungen zu Hause müssen Sie sich mit maximal 15,35 Franken pro Tag beteiligen. Im Pflegeheim beträgt die maximale Beteiligung 23 Franken täglich. Zusätzlich zur Beteiligung an Pflegeleistungen ist die ordentliche Kostenbeteiligung zu leisten.

Zusatzversicherungen für erweiterte Leistungen

Spitalzusatzversicherungen übernehmen Kosten für krankenkasse haushaltshilfe[203]. Besonders halbprivate und private Spitalversicherungen beteiligen sich an den Ausgaben. Sie benötigen allerdings eine ärztliche Verordnung für die Kostenerstattung[203].

Steuerliche Absetzbarkeit und Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen vergüten hauswirtschaftliche Leistungen mit höchstens 25 Franken pro Stunde und 4800 Franken pro Jahr. Behinderungsbedingte Kosten können Sie vollumfänglich steuerlich abziehen, wenn ein kausaler Zusammenhang besteht. Die Patientenbeteiligung für Spitex-Leistungen von maximal 15,35 Franken pro Tag wird ebenfalls vergütet, sofern Sie nicht in einem Heim leben.

Schlussfolgerung

Die Krankenkasse Haushaltshilfe bietet finanzielle Entlastung in schwierigen Lebenssituationen, allerdings primär über Zusatzversicherungen. Eine ärztliche Verordnung bleibt gleichermassen wichtig wie die rechtzeitige Antragstellung. Prüfen Sie ohne Verzögerung Ihre Versicherungsdeckung und besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ergänzungsleistungen bieten zusätzliche Unterstützung für Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die richtige Vorbereitung sichert Ihnen den Zugang zu dieser wertvollen Unterstützung.

FAQs

Q1. Unter welchen Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe? Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Haushaltshilfe, selbst mit ärztlicher Verordnung. Allerdings beteiligen sich Zusatzversicherungen – insbesondere halbprivate und private Spitalversicherungen – an den Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ergänzungsleistungen können ebenfalls hauswirtschaftliche Leistungen vergüten, wenn die Notwendigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.

Q2. Zahlt die Schweizer Krankenkasse für hauswirtschaftliche Unterstützung zu Hause? Nein, die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine hauswirtschaftlichen Leistungen ab. Auch eine ärztliche Verordnung ändert daran nichts. Für solche Leistungen müssen Sie auf Zusatzversicherungen zurückgreifen oder Ergänzungsleistungen beantragen, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 25 Franken pro Stunde und maximal 4800 Franken pro Jahr vergüten.

Q3. Wie lange kann ich nach einem Kaiserschnitt Haushaltshilfe in Anspruch nehmen? Bei erheblichen gesundheitlichen Beschwerden nach der Entbindung ist der Anspruch nicht zeitlich begrenzt, solange die Hilfe aus ärztlicher Sicht erforderlich ist. Zusatzversicherungen gewähren je nach Tarif zwischen 30 und 70 Franken pro Tag für maximal 30 Tage pro Jahr. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, kann die Unterstützung in Ausnahmefällen auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.

Q4. Wann steht mir während der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe zu? Bei erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden, Risikoschwangerschaft oder ärztlich angeordneter körperlicher Schonung können Sie Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist eine vollständige Arbeitsunfähigkeit mit ärztlicher Verordnung. Die Unterstützung ist auch möglich, wenn noch keine Kinder im Haushalt leben, und wird so lange gewährt, wie sie medizinisch notwendig ist.

Q5. Welche Unterlagen benötige ich, um Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen? Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, die Ihre gesundheitliche Einschränkung bescheinigt und den Bedarf bestätigt. Diese muss angeben, warum Sie den Haushalt nicht selbst führen können, wie lange die Hilfe notwendig ist, welche Tätigkeiten betroffen sind und ob Kinder im Haushalt leben. Zusätzlich müssen Sie persönliche Daten, Versicherungsnummer und den gewünschten Zeitraum im Antragsformular angeben.

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